Inklusion und Stomaträger?

 

Der Begriff Inklusion und die Bedeutung für Stomaträger!

 

Der Begriff kommt aus dem (lateinischen inclusio, „Einschließung“, „Einschluss“) und man stößt in allen öffentlichen Diskussionen darauf, besonders häufig im Bildungsbereich. Hier wird meist mit der Frage in Verbindung gebracht, ob Kinder mit einer Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet werden sollen. Dabei ist Inklusion viel mehr, beschreibt sie doch die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei eine Normalität vorausgesetzt wird. Denn normal ist vielmehr die Vielfalt, also auch das Vorhandensein von Unterschieden.

 

Inklu…?? was bitte? 

Leider neigt der Menschen dazu, sich von anderen abzugrenzen, die anders, sei es wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft, der Lebensweise oder wegen ihrer Behinderung. Sind wir aber nicht alle anders? Man braucht nur in den Spiegel zu zugucken! Denn zum Leben gehören auch Behinderungen, weil sie angeboren sind, manche kommen mit dem Alter oder werden durch eine Erkrankung oder Unfall „erworben“

Vielfalt in der Kiste © Gisela Peter/ pixelio.de

In den vergangenen Jahren stand die Integration von Menschen mit Behinderung im Vordergrund. Hier geht die Inklusion noch einen großen Schritt weiter. Die Integration geht davon aus, dass ein Mensch Unterstützung benötigt aufgrund eines medizinischen Problems, um seinen Platz in unserer Gesellschaft zu finden, so gehören Menschen mit einer Behinderung, in einer inklusiven Gesellschaft von ganz selbstverständlich mit dazu.

Veranschaulichung der Inklusion

So sollten Behinderungen als Ausdruck der Vielfalt des menschlichen Lebens verstanden und gesehen werden. Dabei steht die medizinische und auch die therapeutische Unterstützung, Menschen mit Behinderung als selbstverständlich zu, versetzt sie doch einen behinderten Menschen in die Lage sein Leben selbst bestimmend zu führen und zu gestalten, so wie jeder andere auch. Deutschland hat sich nach der Ratifizierung über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2009 (*UN-Behindertenrechtskonvention, *UN-CRPD) dazu verpflichtet, dass es den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft geht und hat Inklusion als ein dem zentralen Menschenrecht anerkannt.

Der Begriff Inklusion hat dadurch gleich mehrere Bedeutungen:

Inklusion ist ein Ziel
Inklusion als gesellschaftliche Einstellung dazu, wie wir alle gemeinsam mit behinderten Menschen umgehen,
Als einen Prozess verstehen, denn Einstellungen können nicht per Knopfdruck geändert werden, das wichtigste aber ist: Inklusion ist ein Menschenrecht!

So ist die UN-Behindertenrechtskonvention derzeit dabei die Rechtsgrundlage, die dann in nationales Recht umsetzen ist. Das hat dann zufolge, dass der Anspruch auf eine individuelle Hilfsmittelversorgung dadurch zur Selbstverständlichkeit wird, ganz gleich wie aufwändig diese dann auch tatsächlich ist.

Inklusion und die Bedeutung für Stomaträger