Patientenbeauftragte fordert eine bessere Hilfsmittelversorgung
„Bei der Versorgung mit einigen Hilfsmitteln läuft derzeit mächtig was schief“ dass stellt Karl-Josef Laumann in seinem aktuellen Positionspapier fest. Darin bemängelt er u.a., dass das Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenz-Hilfsmittel zuletzt vor rund 23 Jahre aktualisiert wurde. Auch für die Hilfsmittel zur Stomaversorgung ist eine Aktualisierung des Verzeichnis schon längst überfällig.
Im Februar berichtete das ARD-Magazin Plusminus darüber, wie Betroffene um ihre angemessene Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmittel derzeit kämpfen müssen. Denn die Qualität der von den Kassen übernommenen Windel-Versorgungen hat über die Jahre stetig abgenommen zum Unmut der Versicherten. Dabei besteht für Betroffene ein Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Hilfsmittel-Versorgung. Ist dieser begründete Anspruch selbst dann noch erfüllt, wenn man ständig im Nassen sitzt oder sogar Gefahr besteht nicht mehr gesellschaftsfähig zu sein, weil man es ständig riecht?
Schuld daran ist, einzig und allein das Preis-Dumping der Krankenkassen, die oftmals weniger als 17 € im Monat für Inkontinenz-Hilfsmittel zahlen. Ist die Qualität dann auch nicht ausreichend, muss aus eigener Tasche drauf gezahlt, um eine höherwertige Versorgung zu bekommen die auch dicht hält. Oder schlimmer noch, man muss sich mit der Kasse auf eine Diskussion einlassen, um für eine bessere Hilfsmittelversorgung zu kämpfen.
„[…] die Versicherten haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung“, stellt Karl-Josef Laumann in seinem Positionspapier fest. So sieht er auch darin eine der Ursachen für die Fehlentwicklung in der Ausschreibung von Hilfsmittelverträgen. Denn, den Zuschlag erhält derjenige Versorger mit dem günstigsten Preisangebot. Andere Kriterien wie Qualität, individueller Bedarf und zuverlässige Lieferung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Das soll jetzt geändert werden.
Weiterhin bemängelte Laumann die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses. Das Verzeichnis listet alle medizinischen Hilfsmittel auf, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und auch die damit verbundenen Qualitätsanforderungen beschreibt. Für Inkontinenz-Hilfsmittel wurden letztmalig, vor knapp 23 Jahren diese Anforderungen aktualisiert. Folglich fordert der Patientenbeauftragte jetzt, die regelmäßige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, zu der schon heute, der GKV-Spitzenverband eigentlich gesetzlich verpflichtet ist.
Das hat auch Signalwirkung für Stomaträger/-innen
Das Positionspapier ist daher auch ein Signal an die Versorgung von Stomaträgern. Da auch hier die Ausschreibung der Hilfsmittelverträge immer wieder Diskussionsthema ist. Betrachtet man hier die Folgen der Ausschreibungen für Inkontinenz-Betroffene, ist es nach wie vor richtig, von Ausschreibungen für die Versorgung von Stomaträgern abzusehen und diese nicht gänzlich Billiganbietern zu überlassen.
Selbst hier liegt die letzte Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis für Hilfsmittel zur Stomaversorgung schon sehr lang zurück, damit entspricht das Verzeichnis nicht mehr dem aktuellen medizinischen Stand und das in allen Punkten. Kriterien für eine gute Stoma-Versorgung, die an anderer Stelle schon länger Übereinstimmen, werden im Hilfsmittelverzeichnis bisher nicht berücksichtigt. So z.B.die prominente Stomaanlage und das Markieren der Stoma-Position vor der Operation.
Wegen der aktuellen Kritik hat der GKV-Spitzenverband für Inkontinenz-Hilfsmittel bereits einen ersten überarbeiteten Entwurf für das Hilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Es ist bleibt zu wünschen, dass das auch bald für Stoma-Hilfsmittel der Fall ist.
Positionspapier Hilfsmittelversorgung (aus Mai 2016 abgeschlossen)