Der Bundestag erteilt Ausschreibung in der Stoma-Versorgung die Rotekarte!
Vor einem Jahr legte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vor. Denn trotz der durch Ausschreibungen verursachten Missstände in der Inkontinenz-Versorgung, die in den zurückliegenden Monaten durch die Presse gingen, hielt man stur mit dem Gesetzentwurf an dieser unsäglichen Ausschreibungen fest. Nach dem sich viele in der Selbsthilfe Engagierte Betroffene dagegen bis zum Schluß aufbäumten, und Flagge zeigten, konnte auf der Zielgeraden, also genauer einen Tag vor der Verabschiedung im Bundestag erreichen, dass die entscheidende Passage im Gesetzt gestrichen wurde.
Der Tweet vom 15. Feb, von Maria Klein-Schmeik, Gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis80/Die Grünen im Bundestag:
Gesundheitsausschuss heute mit Heil- & Hilfsmittelgesetz. Überfällig.Druck hat gewirkt: Ausschreibung sensibler #Hilfsmitteln ausgeschlossen
— Maria Klein-Schmeink (@MariaKlSchmeink) 15. Februar 2017
Hintergrund? Dieser Gesetzentwurf (HHVG) sah vor, dass Ausschreibungen in allen Bereichen der Hilfsmittelversorgung zugelassen werden sollten. Dabei vergibt die Krankenkasse einen Versorgungsauftrag exklusiv nur an den Partner, der die Versorgung zum niedrigsten Preis anbietet.
Das es Möglich ist und auch geht, hat die KKH in Ihren ersten Ausschreibungen für Stomaträger gezeigt. Die Krankenkasse konnte dadurch die monatliche Pauschale für die Stomaversorgung ihrer Versicherten streckenweise drastisch reduzieren. Die Verlierer dabei waren die Stomaträger, die ihr Wahlrecht einbüßten und vorgeschrieben bekamen, wer sie betreut und von wem sie ihre Stoma-Versorgung beziehen müssen. Mit der Sorge, dass sich mit den niedrigeren Pauschalen auch die Qualität der Versorgung deutlich verschlechtert. Ganz so wie es in der Inkontinenz-Versorgung bereits seit Jahren abläuft.
Die Mitglieder des Gesundheitsausschuss (im Bundestag) konnten sich erst in ihrer Sitzung am 15. Februar dazu durchsetzten, das im HHVG der entscheidenden Satz in §127 Absatz 1 SGB V geändert wird: „Für […] Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig.“
Welche Versorgungen das im einzelnen sind, das wurde bereits 2009 in der gemeinsamen Empfehlung vom GKV-Spitzenverband festgelegt. Die darin genannten Hilfsmittel-Versorgungen, sind Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil, die einer intensiven persönlichen Anleitung in der Benutzung der Hilfsmittel u./o. einer patientennahen Versorgung mit kurzer Reaktionszeit bedürfen. All trifft auch bei der Stoma-Versorgung zu o. ist der Fall. Da die Hilfsmittel in der Stoma- Versorgung nun mal keine Ware von der Stange sind, in die man Ende nur noch unter zu Hilfe einer Schablone, ein Loch schneiden muss.
Foto: Debatte© Siegfried Baier / pixelio.de
Durch diese drei Worte „in der Regel“ konnten praktisch in allen Hilfsmittel-Bereichen Ausschreibungen durchgeführt werden. Damit ist jetzt ein für alle mal Schluß, denn diese entscheidenden drei Worte werden jetzt endlich aus dem Gesetzt gestrichen. Martina Stamm-Fibich von der SPD und Mitglied im Gesundheitsausschuss, kommentierte diese Entscheidung im Bundestag so:
Das Gesetz regelt jetzt wichtige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in der Hilfsmittelversorgung […] Besonders hervorzuheben ist, das individuell angefertigte Hilfsmittel und Hilfsmittel mit einem sehr hohen Dienstleistungsanteil künftig nicht mehr von den Krankenkassen ausgeschrieben werden dürfen. Menschen mit einem künstlichen Darmausgang und andere Patienten, die Hilfsmittel mit einem hohen Dienstleistungsanteil benötigen, dürfen nicht durch Ausschreibungen mit ständig wechselnden Produkten oder Leistungserbringern konfrontiert werden. Betroffene brauchen in hoch-sensiblen Situationen vertrauensvolle und verlässliche Hilfe.
Mit der Abstimmung im Bundestag am 15. Februar, ist das HHVG beschlossen und soll in weiten Teilen bereits im März in Kraft treten.