Hilfsmittelgesetz im Bundestag

München (kobinet), das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Aus der Sicht der Betroffenen schildert heute für kobinet Luise Rauschmayer Probleme bei der Hilfsmittelversorgung. Die Theologin und Journalistin aus München meint, die Behindertenbewegung müsse hier aktiv werden.

[…] Auch das neue HHVG legt viel Gewicht auf das Hilfsmittelverzeichnis – mit dem Effekt, dass seine Rolle in der Praxis also weiter gestärkt wird. Dagegen ist rechtlich der tatsächliche Bedarf des oder der einzelnen Versicherten maßgeblich (und das Hilfsmittelverzeichnis unerheblich). Das Problem liegt in der Preisdrückerei der Krankenkassen und ihrer Komplizenschaft mit unredlichen „Leistungserbringern“, die kalkulieren, dass die Versicherten gezwungenermaßen „freiwillig“ einen Aufpreis zahlen, um statt der angebotenen unbrauchbaren Produkte brauchbare zu bekommen.

Diese Preisdrückerei, durch sogenannte „Ausschreibungen“, ist vom Gesetzgeber gewollt. Die Ausschreibungen werden im neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz weiter fortgeschrieben. Eine Krankenkasse lobt also den Bedarf eines Jahres in einem ganzen Bundesland im Paket aus – einschließlich Beratung, Anpassung, Einweisung, Wartung, Reparatur, Abholung nach dem Ende der Nutzung, Lagerung, Entsorgung. Das kleine Sanitätshaus „um die Ecke“ kann sich auf so eine Massen-Ausschreibung de facto nicht bewerben – anonyme fliegende Händler, die keinen Ruf zu verlieren haben, bekommen wir einen gedeckten Tisch, Marktzugang und Kundenkontakt von den Kassen serviert. Und nutzen dann die Uninformiertheit und Zwangslage der Versicherten, indem sie z.B. Rollatoren zur Selbstmontage per Paket zusenden. Oder es wird ein schlechtes Produkt als „Kassenmodell“ vorgeführt. Für ein geeignetes müsse der oder die Versicherte privat zuzahlen – eine Falschinformation, die von den Kassen wissentlich geduldet und von den Politikern durch ihre Gesetze unterstützt wird.

Solange die Kompetenz der einzelnen Sanitätshäuser so sehr unterschiedlich ist, können Anreize zu mehr Qualität effizient fast nur gesetzt werden, indem wir Versicherte und Betroffenen gute Beratung und Versorgung honorieren durch Folgeaufträge und Empfehlungen. Daher müssen wir im Interesse auch der künftigen Betroffenen und der Versichertengemeinschaft – gegen die gegenwärtige Rechtslage und gegen die vorliegende Version des HHVG – weiterhin freie Wahl des Anbieters fordern!

Demgegenüber geht das neue HHVG durch weitere Bürokratisierung und Verteuerung der fast ausschließlich formalen „Präqualifizierung“ der Geschäftsinhaber an unserem Bedarf tatsächlicher Qualifizierung aller Beschäftigten in der Rehatechnik vorbei.
Statt Verteuerung brauchen wir Verbilligung: […]

[…] Für einen Staat wie Deutschland, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, gehört es zur öffentlichen Daseinsvorsorge, seinen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den erforderlichen technischen Hilfen zu schaffen.[..]

… der vollständige Artikel kann auf http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/ … tm/?search=HHVG weiter gelesen werden

der Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung kann hier https://www.bundesgesundheitsministerium …m-kabinett.html nachgelesen werden!

Therapie aus vielen Bausteinen!

und Ruhe im Darm?

Trotz einer intensiven Forschung: Bleiben Morbus Crohn und die Colitis ulcerosa bis heute leider nicht heilbar. Daher ist es umso wichtiger, dass die Erkrankungen frühzeitig erkannt und dann effektiv behandelt werden können. Es erhöht sich dadurch die Chance, dass die Erkrankung milder verläuft und es sogar u.U. für eine lange Zeit zu einer Ruhepause („der Remission“) kommt. Eben weil die Erkrankungen unterschiedlich verlaufen, es ist ja auch nicht jeder Mensch gleich, daher sollte jeder Betroffenen eine auf ihn abgestimmte Therapie erhalten, die auch mögliche Begleiterkrankungen mit einschließt.

In vielen Fällen setzen Ärzte auf die folgenden Therapiebausteine:

Entzündung vor Ort hemmen
Die Sogenannten 5-ASA-Präparate (auch 5-Aminosalicylsäure) dienen der Entzündungshemmung vor Ort im Darm und werden bei Schüben mit leichter bis mäßiger Aktivität verwendet. Sie gibt es in der Darreichungsform von Tabletten, Pellets, Zäpfchen, Schäumen oder als Einläufe. Eine nur auf den Enddarm beschränkte Erkrankung wird bevorzugt mit Zäpfchen, und/oder Einläufen bzw. Schäumen behandelt.

Schnelle Hilfe bei schweren Schüben
Die Glukokortikoide zählen zu den Kortikosteroiden und wirken stark entzündungshemmend. Sie werden bzw. kommen bei schweren Schüben oder bei Nichtansprechung auf 5-ASA-Präparaten zum Einsatz. Die häufigsten Wirkstoffe sind Prednisolon, Prednison oder Budesonid. Diese Medikamente wirken i.d.Regel meistens sehr schnell. Aber es können allerdings bei einer längeren Einnahme Nebenwirkungen auftreten. Daher ist diese Substanzen nicht für eine Langzeittherapie geeignet.

Immunsystem langfristig in Schach halten
Je nachdem, wie stark bei einem Betroffenen ausgeprägt ist, wird einem der Arzt Medikamente verordnen, die das Immunsystem, in Schach halten, sogenannte Immunsuppressiva. Sie können der Fehlfunktion des Immunsystems entgegenwirken, indem die Entzündungen lindern und damit den zerstörenden Prozess verlangsamen können. Sie werden entweder als Tablette, Spritze oder durch eine Infusion verabreicht.

Hinweis
Seit einiger Zeit kommen auch biotechnologisch hergestellte Immunsuppressiva zum Einsatz, die sogenanntenBiologika oder auch Biosimilars„.
Dazu zählen u.a. auch die „TNF-a-Blocker, die zielgerichtet in das Entzündungsgeschehen eingreifen und im bestenfalls die Erkrankung sogar stoppen können.

Biologika und Biosimilars
Biologika werden biotechnologisch hergestellt und wirken gezielt auf die chronisch-entzündlichen Erkrankungen im Körper. Sie bestehen aus Eiweißverbindungen, die im Körper u.a. den Botenstoff TNF-a blockieren. Diese TNF-a-Blocker gibt es auch als sogenannte Biosimilars. Diese werden wiederum genauso hergestellt wie die Biologika und sind vergleichbar wirksam und sicher wie die Originale.

Operative Behandlung
In schweren Fällen kann es zu Stenosen“ (Verengungen), Fisteln (unnatürliche, entzündliche Gänge in der Darmwand) oder Abzessen (umkapselte Eiteransammlungen) im Darm kommen. Diese Komplikationen sollten bzw. müssen meist operativ behandelt werden. Die Entstehung/Entwicklung von Fisteln oder Abzessen sowie dann notwendige Operation können durch eine effektive medikamentöse Therapie oftmals verhindert oder auch aufgehalten werden.

Therapie-Bausteine
5-ASA-Präparate
Glukokortikoide
Immunsuppressiva (z.B. Azathioprin)
Biotechnologisch hergestellte Immunsuppressive („Biologika“ bzw. „Biosimilars“)
Operation bei schweren Fällen

Der Extra-Tipp „Ernährung“
Bei akuten Schüben führen Durchfälle und Appetitlosigkeit dazu, dass der Körper viel Flüssigkeit und Nährstoffe verliert. Daher ist besonders wichtig, auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sowie auf die Aufnahme von genügend Vitaminen und Mineralstoffen zu achten. Oftmals zeigt es erst die Erfahrung, welche Lebensmittel wann am ehesten vertragen werden oder erst während eines Schubes Beschwerden auslösen. Testet es mit kleinen Mengen, welche Nahrungsmittel ihr vertragt. Eine ausgewogene, gesunde Ernährung ist wichtig, aber ganz individuell. In einigen Fällen kann eine Ernährungstherapie sinnvoll sein. Hilfreiche Tipps findet ihr u.a. auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (www.dge.de)