Grundsätze der Zusammenarbeit

Logo der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig

Für die Zusammenarbeit mit Pharmafirmen und Wirtschafts-
unternehmen im Gesundheits-
wesen, gelten folgende Grundsätze

Stand: November 2016

 

 

Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“ ist eine Selbsthilfegruppe von Stomaträgern (Menschen mit einem  künstl. Darmausgang und/oder einer künstl. Harnableitung), Betroffenen, Angehörigen. Wir als Gruppe haben uns selbst dazu verpflichtet, Betroffenen in Braunschweig und der Region Braunschweig beizustehen, dass sie auch mit Stoma und deren Ursachen selbstbestimmt und selbständig leben und handeln können. Dazu richtet die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig ihre Arbeit und Handeln, ausschließlich nach den Bedürfnissen von Stomaträgern, Betroffenen und deren Angehörigen aus.

In der Verfolgung unserer Ziele, hat die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig u.a. auch Kontakte zu Pharmafirmen und  Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen. Bei den Wirtschaftsunternehmen handelt es sich dabei um Hersteller von Stomaversorgungsartikel (Hilfsmittel), Leistungserbringer bzw. den Nachversorgern (wie Apotheken, Sanitätshäuser, Home Care Unternehmen), Ärzte und Ärztegruppierungen (z.B. Versorgungszentren), Akut- und Rehakliniken sowie den Leistungsträger (Krankenkassen). Nicht zu den  Wirtschaftsunternehmen zählen in diesem Rahmen, zertifizierte gastroenterologische und onkologische Versorgungszentren (z.B. Darmkrebszentren / Darmzentren).

In einer möglichen Zusammenarbeit mit Pharmafirmen und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen muss sichergestellt sein, dass die inhaltliche Unabhängigkeit sowie Neutralität der  Stoma~Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“ bewahrt bleibt und zu keiner Zeit gefährdet wird. Gleiches gilt auch für eine Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sowie Sozialleistungsträgern (z.B. den gesetzliche Krankenkassen). Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig beachtet  bei einer Zusammenarbeit mit Pharmafirmen und Wirtschaftsunternehmen folgende Grundsätze:

Mitgliedschaft in der Selbsthilfegruppe
Personen von Pharmaunternehmen, Wirtschaftsunternehmen  im Gesundheitswesen können kein Mitglied der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig werden. Ausnahmen hier bilden:  zertifizierte onkologische Versorgungszentren (Darmkrebszentren / Darmzentren), Rehakliniken und unser Schirmherr.

Interessenvertretung
Aktivitäten mit Pharmafirmen oder anderen Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Stoma- und auf den darmbezogenen Interessenvertretung (beispielsweise das Mitzeichnung von Stellungnahmen, Mitwirken an Pressekonferenzen, sowie einer Mitgliedschaft in Arbeitsgemeinschaften) sind ausgeschlossen.

Finanzielle Förderung
Eine finanzielle Förderung durch Wirtschaftsunternehmen beschränkt sich dabei nur auf die Produktionskosten, für Schriften und Informationsmedien. Bei einer Förderung muss vertraglich sichergestellt sein, dass kein Einfluss auf inhaltliche, sowie  grafische Gestaltung durch die fördernden Unternehmen genommen wird.  Gleiches gilt auch bei einer Förderung durch die öffentliche Hand und Sozialleistungsträger. Durch Wirtschaftsunternehmen geförderte Schriften und Informationsmedien werden gekennzeichnet „mit finanzieller Unterstützung durch … „ ohne Verwendung des Logo vom jeweiligen Unternehmen.
Die Förderung über sogenannte Sponsoring-Verträge (durch Unterstützung eines Wirtschaftsunternehmens mit Finanzmitteln, Sach- oder Dienstleistungen, bei denen das Wirtschaftsunternehmen eigene Marketingziele als Gegenleistung verfolgt), ist  schon aus steuerrechtlichen Gründen  nicht möglich. Spenden und Sachzuwendungen dürfen nicht an Auflagen, z.B. einer werblichen Veröffentlichung, verknüpft sein. Spenden und Zuwendungen durch Hersteller und Vertreibern, deren Erzeugnisse eine nachweisbare bzw. nachgewiesene krebserregende Wirkung haben, werden von uns nicht angenommen.

Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig gibt für eine finanzielle Förderung keinerlei Gegenleistung, in jeglicher Form von
– Empfehlungen für das Unternehmen seinen Produkten und/ oder Dienstleistungen
– Bevorzugung des Wirtschaftsunternehmen, bei einer Zusammenarbeit
– Weitergabe von personenbezogenen Daten unserer Mitglieder.

Gruppentreffen der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig
Teilnahme und Beteiligung von Pharmafirmen ist ausgeschlossen.
Bei Einladungen von Hilfsmittelherstellern und -vertreibern, über Information zu neuen Produkten, werden alle interessierten Firmen gleich behandelt, eine bevorzugte Behandlung oder Auswahl findet nicht statt.
Zahlung der Gebühren für diese Informationen darf mit keinen Auflagen (z.B. Vorgabe eines bestimmten Programms und eines bestimmten Referenten) verbunden sein.
Bei Vorträge, im Rahmen unserer Gruppentreffen, ist strikt drauf zu achten, dass alle Sachverhalte objektiv behandelt werden. Die einseitige Darstellung, zu Gunsten eines bestimmten Wirtschaftsunternehmen, Therapie, eines Produktes und Dienstleistung ist unzulässig.
Das Gruppentreffen findet in einem neutralen Raum statt. Gruppentreffen der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsunternehmen sind unzulässig.
Auch Teilnehmerlisten, mit vollständiger Adresse, dürfen nicht an Wirtschaftsunternehmen weitergereicht werden.
Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig kann Vertreter von Hilfsmittelherstellern und Leistungserbringern, von der Teilnahme an unseren Gruppentreffen, sowie Informations-veranstaltungen, auch dauerhaft, ausschließen. Die regelmäßige Teilnahme an den Gruppentreffen ist nicht möglich.
Die Nutzung der Gruppentreffen zur Bestellung und Lieferung von Produkten ist unzulässig.

Veranstaltungen der  Pharmafirmen und Wirtschaftsunternehmen
Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig kann sich auf Veranstaltungen von Pharmafirmen und Wirtschaftsunternehmen mit einem Infostand, oder mit einem Vortrag (über die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig, zum Leben mit einem Stoma und seinen Ursachen) beteiligen, nicht aber als Mitveranstalter. Die Verwendung des Gruppenlogos und Maskottchens im Programm ist nicht zulässig. Die Teilnahme an Gesprächsrunden als Vertreter der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“  ist nicht möglich, daher nur als Privatperson.

Öffentlichkeitsarbeit
Internet

Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig verweist auf ihren Internetseiten u.a. auch auf fachliche Internet-Informationsangebote, die unabhängig und qualitätsgesichert sind (z.B. die Gestaltung nach den HON-Kriterien = Kriterien der Health On The Net Foundation). Die  Verlinkung erfolgt u.a auch zu den Internetseiten gemeinnütziger Vereine, Gruppen und Stiftungen. Gestaltung und Betreuung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig-Webseiten erfolgt nicht durch Personen und/ oder Unternehmen, die mit einem Wirtschaftsunternehmen in geschäftlicher oder anderer Verbindung stehen.

Die Verwendung vom Namen und Logo der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig durch Wirtschaftsunternehmen
Die Wirtschaftsunternehmen können in ihren Schriften und auf ihren Internetseiten auf die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig verweisen.
Die Verwendung vom Namen und Logo der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig bei Werbemaßnahmen der Wirtschaftsunternehmen ist nicht zulässig. Die Verwendung unseres Logos ist nur den Kooperationspartnern (z.B. Darmzentren) nach schriftlicher Zustimmung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig Gruppenleitung erlaubt. Unser Logo ist originalgetreu zu verwenden, und darf in keinster Weise verändert werden.

Andere Bereiche der Zusammenarbeit
Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen dürfen weder das Ehrenamt als Gruppensprecher, Gruppenleiter noch als Stlv der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig ausüben  oder mitarbeiten, selbst wenn sie Stomaträger, Betroffene oder deren Angehörige sind.
Sogenannte Beraterverträge, zwischen dem ehrenamtlichen Berater/ und Besucherteam und der Gruppenführung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig und Wirtschaftsunternehmen sind nicht zulässig.
Das ehrenamtliche Berater/ und Besucherteam  und die Gruppenführung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig nimmt keine Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, die  privaten Zwecken dienen. Dass gilt nicht für geringwertige Gegenstände und Werbegaben, mit einem  Wert von bis zu 25 EUR, ins besonders dann, wenn sie durch eine deutliche und dauerhafte sichtbare Bezeichnung des Unternehmens bzw. des Produktes gekennzeichnet sind.
Das ehrenamtliche Berater/ und Besucherteam  und die Gruppenführung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig, können keine Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, die einzig dazu dienen, um dadurch an Fachveranstaltungen (z.B. Fachkongressen) teilnehmen zu können.
Die Vermittlung von Stomaträgern, Betroffenen, Angehörigen zu einem Wirtschafts-unternehmen, im Sinn der Kundenzuführung und  besonders die Annahme eines solchen Honorars für  diese Tätigkeit, sind ebenfalls nicht zulässig.

Der Nachweis der Finanziellen Förderung und Datenschutz
Die Vereinbarungen über Förderung von Projekten durch Wirtschaftsunternehmen werden in schriftlicher Form getroffen. Eine finanzielle Förderung wird in den Tätigkeitsberichten und den Projektberichten, der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig,  veröffentlicht. Mit der  Weitergabe von Daten und Informationen über die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig Mitglieder, werden die Datenschutzbestimmungen beachtet und eingehalten. Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig gibt keinerlei Daten und Adressen von Mitgliedern, ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung, weiter.

 

Braunschweig, 03. November 2016