Wie der Grad der Behinderung ermittelt wird?
Wie hoch ist er für ein Stoma, und wo wird er beantragt, das sind die Fragen, die einen beschäftigen, wenn man einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen möchte. Vorweg sei gesagt: „dass man für einen Stoma allein einen GdB von mindestens 50 zuerkannt bekommt“.
Der Begriff „Grad der Behinderung“ stammt aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht (*SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Damit wird ausgedrückt, wie schwer man durch eine Behinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird auf Antrag durch das Versorgungsamt festgestellt, und mit einem Wert, der zwischen 10 und 100 liegt angegeben. Wichtig er wird nicht in 100 % bemessen, sondern nur 100 ohne Prozent, da der GdB nicht in Prozent bemessen wird. Wenn der GdB mindestens 50 beträgt bzw. liegt, spricht schon man von einer Schwerbehinderung. In die Ermittlung des GdB fließen zum Zeitpunkt der Antragstellung alle bis dahin festgestellten Behinderungen (man spricht auch von Beeinträchtigungen) und chronische Erkrankungen mit ein. Die Behinderung (Beeinträchtigung), mit dem höchsten GdB, wird als Grundlage für die Ermittlung des gesamten Grads der Behinderung genommen, zusätzliche Behinderungen können den GdB mit erhöhen. Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VDK) hat dazu ein sehr informatives Video auf YouTube veröffentlicht, worin sehr anschaulich die Feststellung des GdB erklärt wird: zum Video *hier lang.
Können auch Stomaträger eine Schwerbehinderung feststellen lassen? Dies ist eine sehr oft und meist sehr interessante Diskussion unter Stomaträger/innen, wie hoch denn der GdB für ein Stoma denn nun ist. Hier hilft der Blick in die *Versorgungsmedizin-Verordnung (der uns betreffende Punkt 10. Verdauungsorgane) weiter. Er gibt die Grundsätze vor, nach dem GdB gemäß *Sozialgesetzbuch (SGB IX) neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen festzustellen ist. Hier wird man dann auch schnell fündig, das man allein schon für ein gut zu versorgendes Stoma ein GdB von 50 zuerkannt bekommt. Postum sind somit alle Stromträger/innen per Definition schwerbehindert und dadurch stehen einem dann auch die entsprechenden Nachteilsausgleiche zu. Den GdB von – zu 80 erhält man als Stomaträger/in bei typischen Komplikationen, wenn das Stoma z.B. in einer Bauchfalte liegt und sich nur schlecht Versorgen lässt oder durch eine *Hernie, wenn weitere Beeinträchtigungen hinzukommen, so kann einem je nach Grund für seine Stomaanlage ein GdB von 100 zuerkannt werden. Warum scheint der GdB zwischen den Betroffenen zu schwanken mit ähnlicher bzw. vergleichbarer Krankengeschichte und der Stoma-OP? Wieso ist der GdB bei mir so hoch und bei anderen nicht? Diese und andere Fragen sollten dann an andere Stelle geklärt werden.
*Versorgungsmedizin-Verordnung (Broschüre des BMAS)