Aktualisierung des Gesetzentwurfs der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Paragraphenmännlein|© Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de/
Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (kurz HHVG) beschlossen. Darin sind nochmals die Informationsrechte der Versicherten gestärkt worden. Diese neuen Regelungen des HHVG sollen überwiegend dann im März 2017 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung, durch den Bundesrat.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden, nach Ausschreibungen, über die mangelnde Qualität in der Hilfsmittel-Versorgung. Man musste sich mit schlechteren Hilfsmitteln abfinden, oder die Betroffenen mussten zuzahlen, wenn Sie ihr gewohntes Produkt weiterhin verwenden wollten.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf will man dem entgegenwirken und stärkt nochmals die Informations- und Beratungsrechte der Versicherten, gleich mit mehreren Regelungen, was für mehr Transparenz und Aufklärung sorgen soll. Demnach werden die Kassen ab März dazu verdonnert (verpflichtet) Stomaträger-/innen nicht nur über die Vertragspartner zu informieren, (Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser) unter denen man eine freie Wahl hat, sondern gleichzeitig auch über die grundsätzlichen Vertragsinhalte. Zusätzlich müssen alle Informationen zu und über die Vertragspartner und Vertragsinhalte im Internet veröffentlicht werden. Dadurch ist es zukünftig möglich, dass die Leistungen der Krankenkassen, mit Anderen verglichen werden kann, und wenn nötig, die Kasse daraufhin zu wechseln.
Um das zukünftig kontrollieren zu können, ob ein Betroffener das geeignete Hilfsmittel und über die medizinische Notwendigkeit genügend aufgeklärt wurde, muss die Beratung jetzt dokumentiert, und mit der Unterschrift durch den Patienten bestätigt werden. Für alle Nachversorger (Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser) wird dann die regelmäßige Beratung und Betreuung ihrer Stomaträger-/innen zur Pflicht.
Die Krankenkassen können das über die Einsicht in die Dokumentation nachprüfen. Hat der betroffene Patient eingewilligt, kann durch die Kassen bzw. dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) der gesamte Versorgungsverlauf überprüft werden.
Leider lässt auch der kürzlich beschlossene, und aktualisierte Gesetzesentwurf immer noch Ausschreibung in sensiblen Bereichen, wie der Stoma-Versorgung weiterhin zu. Ob die negativen Auswirkungen mit der Einführung des HHVG im März 2017 abgestellt werden kann, und gleichzeitig auch der jetzige Versorgungs-Standard erhalten bleibt, dass wird die Zukunft zeigen.
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[ddownload id=“108964″ style=“button“ button=“blue“ text=“PM 31.August 2016 zum Beschluss des Gesetzentwurfs“]
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