…der KKH im Bereich der Stomaversorgung
Foto:Reduziert ©Gabi Schoenemann / pixelio.de
Im Frühjahr 2016 wurde bekanntgegeben dass die KKH über Ausschreibungen der Produktgruppe 29 (= Stomaversorgung) die Versorgung durch die Leistungserbringer (=HomeCare-Unternehmen, Sanitätshäuser u.a.) zukünftig vergeben bzw. regeln möchte. Dagegen sind viele Patientenvereinigung, Selbsthilfegruppen (z.b die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig) und auch Facebook-Gruppen (Beispielweise die Beuteltiergruppe, die Käng-Uros u.a.) Sturm gelaufen. Es gab sogar eine Petition die von drei Betroffenen ins Leben gerufen wurde. Man wandte sich an verschiedene Medien (Zeitungen, Radio und Co.) und Politiker aber gebracht hat es schlussendlich nichts, was ich persönlich sehr Schade finde. Im November 2016 wurde durch das OLG Düsseldorf die Ausschreibung in einem Urteil als rechtmäßig und korrekt anerkannt.
Seit dem 26. Oktober 2016 sind auch für alle Ausschreibungsgebiete (sogenannte “Regionallose“) Ausschreibungen erfolgt. Es gibt insgesamt 16 Regionallose und pro „Los“ haben je drei Bewerber den Zuschlag erhalten. Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig hat eine Liste “ Auflistung Rahmenpartner der Lose“ von der KKH zugesandt bekommen. Diese Liste kann per mail an: kontakt(at)stoma-selbsthilfe-bs.de unter dem Stichwort „Rahmenpatner Lose“ angefordert werden.
Mit den bisher zur Versorgung berechtigten Nachversorgern (=Leistungserbringer) kündigt die KKH zum 31.März 2017 die Verträge auf. Und die neuen Verträge sollen dann frühestens ab 01. April 2017 gültig werden. Da es durchaus noch sein kann, dass betroffene KKH-Versicherte noch Genehmigungen für Stomaversorgung besitzen, die über den 31.März 2017 liefen, also längere eine Gültigkeit haben (3-Monats-, 6 Monats und/oder Jahresverordnungen). Diese werden noch bis zum Ablauf der Genehmigungszeit nach dem bisher gültigen Verträgen bzw. Richtlinien versorgt. Bedeutet nichts anderes als, dass sie noch von ihrem jetzigem Nachversorger weiter versorgt werden.
Achtung Wichtig: Der bisherige Leistungserbringer muss auch noch solange seiner Versorgungspflicht nachkommen! Auch alle jetzigen Genehmigungen als die noch vor dem 31.März ausgestellt bzw. erteilt werden (selbst dann wenn deren Laufzeit über den Stichtag 31.März hinausgehen), erfolgen noch nach dem geltendem Vertragsrecht von vor der Ausschreibung. Auch davon Betroffene gilt das, was oben drüber geschrieben steht. Für alle andere KKH-Versicherten Stomaträger-/innen, deren Genehmigungen (also der Versorgungszeitraum) zum 31.März enden bzw. auslaufen, und für neue Stomaträger-/innen ab dem 01.April heißt dass, das Sie dann nur noch unter den 3. Ausschreibungsgewinnern für ihr Regionallos auswählen dürfen, wer sie weiter versorgt. Die davon betroffenen KKH-Versicherten Stomaträger-/innen, werden rechtzeitig über die neuen Vertragspartner bzw. Vertragsinhalte informiert.
Anmerkung: Es hat jeder Versicherte das Recht und die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Gleiches gilt auch für seinen Nachversorger. So ein Kassen-Wechsel birgt aber auch eine Unsicherheit, will man seinen bisherigen Leistungserbringer beibehalten, sollte man sich vor einem Kassenwechsel, bei der neu Ausgesuchten Krankenkasse erkundigen, ob sie mit dem einen Versorgungsvertrag (nach § 127 Abs.2 SGB V.) hat. Inwieweit sich andere Krankenkassen, durch den Erfolg der KKH jetzt infizieren lassen, jetzt auch die Stomaversorgung demnächst die Stomaversorgung auszuschreiben, bleibt abzuwarten –
Ich persönlich befürchte aber, es wird so kommen, gerade weil auch die Deutsche BKK und die Barmer GEK sich zusammengeschlossen haben. Die Spatzen pfeifen auch schon aus dieser Richtung leise von den Dächern, dass auch dort über eine Ausschreibung nachgedacht wird.
Solltet Ihr Probleme mit Krankenkassen haben, ihr über einen Wechsel nachdenkt und/oder anderweitig Hilfe braucht z.b. mit der Stomaversorgung, meldet euch einfach bei der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig: Saarstraße 28, 38116 Braunschweig, E-Mail: kontakt(at)stoma-selbsthilfe-bs.de, Tel.: +49(0) 15901507450
Im Anhang findet ihr folgenden PDF-Dateien:
KKH Ausschreibung b(2016) Regionallose 1-16
Auflistung der Rahmenvertragspartner
weiter Unterlagen (Vergabeunterlagen_Stoma_ Leistungsbeschreibung und Mustervertrag zum Regionallos 2) kann ich allen Interessierten per mail zu schicken.