Das Endergebnis der Ausschreibung…

…der KKH im Bereich der Stomaversorgung

Foto:Reduziert ©Gabi Schoenemann / pixelio.de

Im Frühjahr 2016 wurde bekanntgegeben dass die KKH über Ausschreibungen der Produktgruppe 29 (= Stomaversorgung) die Versorgung durch die Leistungserbringer (=HomeCare-Unternehmen, Sanitätshäuser u.a.) zukünftig vergeben bzw. regeln möchte. Dagegen sind viele Patientenvereinigung, Selbsthilfegruppen (z.b die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig) und auch Facebook-Gruppen (Beispielweise die Beuteltiergruppe, die Käng-Uros u.a.) Sturm gelaufen. Es gab sogar eine Petition die von drei Betroffenen ins Leben gerufen wurde. Man wandte sich an verschiedene Medien (Zeitungen, Radio und Co.) und Politiker aber gebracht hat es schlussendlich nichts, was ich persönlich sehr Schade finde. Im November 2016 wurde durch das OLG Düsseldorf die Ausschreibung in einem Urteil als rechtmäßig und korrekt anerkannt.

Seit dem 26. Oktober 2016 sind auch für alle Ausschreibungsgebiete (sogenannte “Regionallose“) Ausschreibungen erfolgt. Es gibt insgesamt 16 Regionallose und pro „Los“ haben je drei Bewerber den Zuschlag erhalten. Die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig hat eine Liste “ Auflistung Rahmenpartner der Lose“ von der KKH zugesandt bekommen. Diese Liste kann per mail an: kontakt(at)stoma-selbsthilfe-bs.de unter dem Stichwort „Rahmenpatner Lose“ angefordert werden.


Mit den bisher zur Versorgung berechtigten Nachversorgern (=Leistungserbringer) kündigt die KKH zum 31.März 2017 die Verträge auf. Und die neuen Verträge sollen dann frühestens ab 01. April 2017 gültig werden. Da es durchaus noch sein kann, dass betroffene KKH-Versicherte noch Genehmigungen für Stomaversorgung besitzen, die über den 31.März 2017 liefen, also längere eine Gültigkeit haben (3-Monats-, 6 Monats und/oder Jahresverordnungen). Diese werden noch bis zum Ablauf der Genehmigungszeit nach dem bisher gültigen Verträgen bzw. Richtlinien versorgt. Bedeutet nichts anderes als, dass sie noch von ihrem jetzigem Nachversorger weiter versorgt werden.

Achtung Wichtig: Der bisherige Leistungserbringer muss auch noch solange seiner Versorgungspflicht nachkommen! Auch alle jetzigen Genehmigungen als die noch vor dem 31.März ausgestellt bzw. erteilt werden (selbst dann wenn deren Laufzeit über den Stichtag 31.März hinausgehen), erfolgen noch nach dem geltendem Vertragsrecht von vor der Ausschreibung. Auch davon Betroffene gilt das, was oben drüber geschrieben steht. Für alle andere KKH-Versicherten Stomaträger-/innen, deren Genehmigungen (also der Versorgungszeitraum) zum 31.März enden bzw. auslaufen, und für neue Stomaträger-/innen ab dem 01.April heißt dass, das Sie dann nur noch unter den 3. Ausschreibungsgewinnern für ihr Regionallos auswählen dürfen, wer sie weiter versorgt. Die davon betroffenen KKH-Versicherten Stomaträger-/innen, werden rechtzeitig über die neuen Vertragspartner bzw. Vertragsinhalte informiert.

Anmerkung: Es hat jeder Versicherte das Recht und die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Gleiches gilt auch für seinen Nachversorger. So ein Kassen-Wechsel birgt aber auch eine Unsicherheit, will man seinen bisherigen Leistungserbringer beibehalten, sollte man sich vor einem Kassenwechsel, bei der neu Ausgesuchten Krankenkasse erkundigen, ob sie mit dem einen Versorgungsvertrag (nach § 127 Abs.2 SGB V.) hat. Inwieweit sich andere Krankenkassen, durch den Erfolg der KKH jetzt infizieren lassen, jetzt auch die Stomaversorgung demnächst die Stomaversorgung auszuschreiben, bleibt abzuwarten –

Ich persönlich befürchte aber, es wird so kommen, gerade weil auch die Deutsche BKK und die Barmer GEK sich zusammengeschlossen haben. Die Spatzen pfeifen auch schon  aus dieser Richtung leise von den Dächern, dass auch dort über eine Ausschreibung nachgedacht wird.

Solltet Ihr Probleme mit Krankenkassen haben, ihr über einen Wechsel nachdenkt und/oder anderweitig Hilfe braucht z.b. mit der Stomaversorgung, meldet euch einfach bei der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig: Saarstraße 28, 38116 Braunschweig, E-Mail: kontakt(at)stoma-selbsthilfe-bs.de, Tel.: +49(0) 15901507450

 

Im Anhang findet ihr folgenden PDF-Dateien:

 

KKH Ausschreibung b(2016) Regionallose 1-16

 

Auflistung der Rahmenvertragspartner

 

weiter Unterlagen (Vergabeunterlagen_Stoma_ Leistungsbeschreibung und Mustervertrag zum Regionallos 2) kann ich allen Interessierten per mail zu schicken.

Der Wind dreht sich für Stomaträger

ReduziertBild: © Tony Hegewald / pixelio.de

 

 

Der Wind dreht sich für Stomaträger, kommen jetzt dunkle Zeiten auf uns zu?

Autor: C.G · 01.juni 2016

Denn als erste Krankenkasse hat die KKH (Kaufmännische Krankenkassen Hannover) eine Ausschreibung der Stomaversorgung, ihrer Versicherten im April 2016 gestartet. Zu massiven Einschränkungen kam es in anderen Bereichen bereits schon, sei es in der Qualität, oder dem Service. Hierbei wird unser Wahlrecht auf eklatante Weise untergraben, in dem vorgeschrieben wird, welcher Versorger uns exklusiv weiterhin beliefern darf, und oftmals müssen Betroffene auch Abstriche in der Qualität ihrer Hilfsmittel hinnehmen. Kommt das jetzt auch auf uns Beutelträger/-innen mit unserer Stoma-Versorgung zu, drohen uns die gleichen harten Einschnitte? Es gewinnt Derjenige und erhält somit das exklusive Recht, uns, die Versicherten zu versorgen, der das billigste Angebot gemacht hat, das ist halt der Nachteil, wenn man das Ausschreiben lässt. Dadurch wird den bei der KKH-Versicherten Stomaträgern, in Zukunft vorgeschrieben, von welchem Versorger sie nun exklusiv ihre Stoma-Artikel bekommen. Das Ungerechte daran ist, dass maximal nur noch 3 Anbieter zur Auswahl stehen, in anderen Regionen sogar nur noch Einer.

Seit der Verabschiedung des *GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz kurz (GKV-WSG), im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2007 durch die GROKO (große Koalition), haben die Kassen die Möglichkeit bekommen, in einzelnen Bereichen die Versorgung über eine Ausschreibung zu vergeben. Vorher rechneten die Leistungserbringer (=Versorger) zu Festbeträgen bei den Krankenkassen ab. Die heute üblichen Monatspauschalen, setzten sich danach in der Stomaversorgung durch. Von diesen Ausschreibungen blieben die Stomaträger/-innen bisher verschont. Nun ist es aber zur Realität geworden, nach unzähligen Gerüchten, Anfang des Jahres, die KKH vergibt jetzt exklusiv als erste Kasse, die Versorgung ihrer Versicherten. Welche Auswirkungen die Ausschreibungen auch für uns Stomaträger haben, soll am Beispiel der Inkontinenz- Versorgung aufgezeigt werden.

Schlechte Erfahrungen

Zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittlen gehören neben der Stomaversorgung, auch die Vorlagen und Inkontinenz- Hosen. Dadurch, dass die Monatspauschalen für diesen Bereich ausgeschrieben wurden, sind diese Pauschalen extrem gesunken. Bei einer schweren Harn- Inkontinenz, mit unkontrolliertem Urin-Verlust, wurden auf Grundlage der Festbeträge 85€ für 90 saugstarke Vorlagen pro Monat gezahlt, so liegt jetzt diese Pauschale, bei einigen Kassen heute, gerade mal bei nicht mal ganz 17€, stellenweisen sogar noch weiter drunter. Das macht bzw. ist eine Reduzierung innerhalb weniger Jahre um fette 80%. Übertragen wir das jetzt mal auf einen Stomaträger, mit einer Kolostomie, so würde das so aussehen, dass bei einem Bedarf von 90 geschlossen Beuteln (monatlich) und 10 Basisplatten, statt wie bisher über Festbeträge erstatteten 241,60€, nur noch ein Pauschalbetrag, gerade mal von 48,32€, durch die Kassen übernommen wird. Es liegt dabei auf der Hand, dass hierbei extreme Einschnitte zu erwarten sind. Zurzeit liegen in der Stoma- Versorgung die Pauschalen round about bei ca. 200€. Damit werden nicht nur die gelieferten Stoma- Artikel, auch die Logistikkosten, die ambulante Betreuung durch die Stomatherapeuten/-innen, mit verrechnet.

Die Folgen

Sollte das Modell der Ausschreibung der KKH von Erfolg gekrönt sein, laufen wir Gefahr, dass andere Kassen auf den gleichen Zug aufspringen werden. Als Folge wäre mit extremen Einschränkungen, in der ambulanten Betreuung und Versorgung, durch Stomatherapeuten zu rechnen. Abstriche sind hierbei noch vertretbar, ohne die Qualität und Auswahl der Hilfsmittel einzuschränken. Fallen die Pauschalen aber auf das Niveau, wie in der Inkontinenz- Versorgung, so wird sich das deutlich spürbar in der Qualität der Stomaversorgungs- Artikel auswirken.

Mir persönlich ist es schleierhaft und unverständlich, wie in Zeiten von Inklusion, dass Einsparziel der Kassen auf Kosten und Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, die massive Einschränkungen in der Lebensqualität hinnehmen müssen, wenn die Hilfsmittelverordnung nicht zuverlässig ist. Das trifft besonders auch für die Stoma- Versorgung zu. Wie dann der Alltag aussieht, wenn meine/ unsere Stoma- Beutel nicht mal mehr bis zum Monatsende reichen, oder diese nicht zuverlässig am Bauch haften, oder immer zu stinken, das mag ich mir nicht vorstellen wollen und ausmalen.

Wir bleiben an der Sache dran und Informieren bei neuen Ergebnissen. Solange können wir *hier zusammen drüber diskutieren und überlegen, wie man das verhindern könnte.