Hilfsmittelgesetz im Bundestag

München (kobinet), das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Aus der Sicht der Betroffenen schildert heute für kobinet Luise Rauschmayer Probleme bei der Hilfsmittelversorgung. Die Theologin und Journalistin aus München meint, die Behindertenbewegung müsse hier aktiv werden.

[…] Auch das neue HHVG legt viel Gewicht auf das Hilfsmittelverzeichnis – mit dem Effekt, dass seine Rolle in der Praxis also weiter gestärkt wird. Dagegen ist rechtlich der tatsächliche Bedarf des oder der einzelnen Versicherten maßgeblich (und das Hilfsmittelverzeichnis unerheblich). Das Problem liegt in der Preisdrückerei der Krankenkassen und ihrer Komplizenschaft mit unredlichen „Leistungserbringern“, die kalkulieren, dass die Versicherten gezwungenermaßen „freiwillig“ einen Aufpreis zahlen, um statt der angebotenen unbrauchbaren Produkte brauchbare zu bekommen.

Diese Preisdrückerei, durch sogenannte „Ausschreibungen“, ist vom Gesetzgeber gewollt. Die Ausschreibungen werden im neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz weiter fortgeschrieben. Eine Krankenkasse lobt also den Bedarf eines Jahres in einem ganzen Bundesland im Paket aus – einschließlich Beratung, Anpassung, Einweisung, Wartung, Reparatur, Abholung nach dem Ende der Nutzung, Lagerung, Entsorgung. Das kleine Sanitätshaus „um die Ecke“ kann sich auf so eine Massen-Ausschreibung de facto nicht bewerben – anonyme fliegende Händler, die keinen Ruf zu verlieren haben, bekommen wir einen gedeckten Tisch, Marktzugang und Kundenkontakt von den Kassen serviert. Und nutzen dann die Uninformiertheit und Zwangslage der Versicherten, indem sie z.B. Rollatoren zur Selbstmontage per Paket zusenden. Oder es wird ein schlechtes Produkt als „Kassenmodell“ vorgeführt. Für ein geeignetes müsse der oder die Versicherte privat zuzahlen – eine Falschinformation, die von den Kassen wissentlich geduldet und von den Politikern durch ihre Gesetze unterstützt wird.

Solange die Kompetenz der einzelnen Sanitätshäuser so sehr unterschiedlich ist, können Anreize zu mehr Qualität effizient fast nur gesetzt werden, indem wir Versicherte und Betroffenen gute Beratung und Versorgung honorieren durch Folgeaufträge und Empfehlungen. Daher müssen wir im Interesse auch der künftigen Betroffenen und der Versichertengemeinschaft – gegen die gegenwärtige Rechtslage und gegen die vorliegende Version des HHVG – weiterhin freie Wahl des Anbieters fordern!

Demgegenüber geht das neue HHVG durch weitere Bürokratisierung und Verteuerung der fast ausschließlich formalen „Präqualifizierung“ der Geschäftsinhaber an unserem Bedarf tatsächlicher Qualifizierung aller Beschäftigten in der Rehatechnik vorbei.
Statt Verteuerung brauchen wir Verbilligung: […]

[…] Für einen Staat wie Deutschland, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, gehört es zur öffentlichen Daseinsvorsorge, seinen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den erforderlichen technischen Hilfen zu schaffen.[..]

… der vollständige Artikel kann auf http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/ … tm/?search=HHVG weiter gelesen werden

der Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung kann hier https://www.bundesgesundheitsministerium …m-kabinett.html nachgelesen werden!

Das Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Aktualisierung des Gesetzentwurfs der Heil- und Hilfsmittelversorgung

245071_web_r_k_b_by_stephanie-hofschlaeger_pixelio-deParagraphenmännlein|© Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de/

Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (kurz HHVG) beschlossen. Darin sind nochmals die Informationsrechte der Versicherten gestärkt worden.  Diese neuen Regelungen des HHVG sollen überwiegend dann im März 2017 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung, durch den Bundesrat.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden, nach Ausschreibungen, über die mangelnde Qualität in der Hilfsmittel-Versorgung. Man musste sich mit schlechteren Hilfsmitteln abfinden, oder die Betroffenen mussten zuzahlen, wenn Sie ihr gewohntes Produkt weiterhin verwenden wollten.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf will man dem entgegenwirken und stärkt nochmals die Informations- und Beratungsrechte der Versicherten, gleich mit mehreren Regelungen, was für mehr Transparenz und Aufklärung sorgen soll. Demnach werden die Kassen ab März dazu verdonnert (verpflichtet) Stomaträger-/innen nicht nur über die Vertragspartner zu informieren, (Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser) unter denen man eine freie Wahl hat, sondern gleichzeitig auch über die grundsätzlichen Vertragsinhalte. Zusätzlich müssen alle Informationen zu und über die Vertragspartner und Vertragsinhalte im Internet veröffentlicht werden. Dadurch ist es zukünftig möglich, dass die Leistungen der Krankenkassen, mit  Anderen verglichen werden kann, und wenn nötig, die Kasse daraufhin zu wechseln.

Um das zukünftig kontrollieren zu können, ob ein Betroffener das geeignete Hilfsmittel und über die medizinische Notwendigkeit genügend aufgeklärt wurde, muss die Beratung jetzt dokumentiert, und mit der Unterschrift durch den Patienten bestätigt werden. Für alle Nachversorger (Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser) wird dann die regelmäßige Beratung und Betreuung ihrer Stomaträger-/innen zur Pflicht.

Die Krankenkassen können das über die Einsicht in die Dokumentation nachprüfen. Hat der betroffene Patient eingewilligt, kann durch die Kassen bzw. dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) der gesamte Versorgungsverlauf überprüft werden.

Leider lässt auch der kürzlich beschlossene, und aktualisierte Gesetzesentwurf immer noch Ausschreibung in sensiblen Bereichen, wie der Stoma-Versorgung weiterhin zu. Ob die negativen Auswirkungen mit der Einführung des HHVG im März 2017 abgestellt werden kann, und gleichzeitig auch der jetzige Versorgungs-Standard erhalten bleibt, dass wird  die Zukunft zeigen.

[ddownload id=“108963″ style=“button“ button=“blue“ text=“Aktualisierung des Gesetzentwurfs der Heil-und Hilfsmittelversorgung“]

[ddownload id=“108964″ style=“button“ button=“blue“ text=“PM 31.August 2016 zum Beschluss des Gesetzentwurfs“]

[ddownload id=“108965″ style=“button“ button=“blue“ text=“Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Aug.2016)“]

Gesetzentwurf des HHVG

Was bringt das neue HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) für Stomaträger?

245071_web_r_k_b_by_stephanie-hofschlaeger_pixelio-deParagraphenmännlein|© Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de/

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem neuen Hilfsmittel-Gesetz auf die negativen Folgen von Ausschreibungen, die von der KKH und einer weiteren Kasse, in den vergangenen Monaten öffentlich geworden sind. Ob dieser Gesetzentwurf wirklich einige wichtige Verbesserungen bringt wird sich erst zeigen, aber das Thema der Ausschreibungen ist damit noch  nicht zu Akten gelegt.

In den vergangenen Monaten waren die gesetzlichen Kassen zunehmend in die Kritik geraten, weil sie oftmals Ausschreibungen dazu nutzen, um Ihre Verträge mit exklusiven Vertragspartnern neuabzuschließen. Erst mit der Ausschreibung Anfang des Jahres durch die Kaufmännischen Krankenkasse KKH ist diese Vorgehensweise nun auch in der Stomaversorgung angekommen. Dass kann zwar kurzfristig zu einer Kostensenkung (-einsparung) führen, gehen diese  Einsparungen aber häufig zu Lasten der Qualität in der Hilfsmittel-Versorgung. Und das hat zufolge, dass auch die Lebensqualität der Menschen, die tagtäglich auf Hilfsmittel angewiesen sind deutlich verschlechtert wird.

Das Gesundheitsministerium setzt jetzt den Gesetztes-Entwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) entgegen, um die negativen Folgen der Ausschreibung abzuschwächen bzw. aufzufangen Demnach soll der Preis zukünftig nicht mehr als einziges Kriterium gelten, dass in einer Ausschreibung entscheidet, wer schlussendlich den Versorgungsauftrag bekommt. Mindestens 40% müssen jetzt als Qualitätskriterien, mit in die Entscheidung einbezogen werden. Zur Pflicht soll dann auch die regelmäßige Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses zur Pflicht werden. Bedeutet, das Veraltete Hilfsmittel, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen aus dem Verzeichnis fliegen. Stärker als vorher rückt jetzt auch die Lieferung der Hilfsmittel und die damit verbundene Dienstleistung in den Fokus.

Danach müssen die Krankenkassen ihre Versicherten zukünftig darüber informieren, welche Hilfsmittel-Leistungen von der Kasse übernommen werden. Wird eine Aufzahlung für zusätzliche Leistungen verlangt, so muss der Nachversorger diese Aufzahlung jetzt zukünftig der Krankenkasse melden. Die Kassen können dann nachprüfen, ob die mit Versorgung verbundene Aufzahlung auch gerechtfertigt ist.

All diese Regelungen sind als Sicherungen der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gedacht, die auch Stomaträgern zu Gute kommen sollen. Aber. Dennoch werden diese Ansätze damit untergraben, dass dieser Gesetzentwurf keinen endgültigen Riegel, vor den Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung schiebt. Selbst wenn jetzt nicht mehr allein der Preis, darüber entscheidet wer nun den Zuschlag am Ende erhält, ändert das nichts an der Tatsache, dass wir Stomaträger unser Wahlrecht verlieren und uns vorgeschrieben werden kann, von wem wir dann unsere Stoma-Hilfsmittel bekommen. Auch der durch diese Ausschreibungen entstehende Preisdruck hat zufolge, dass es zu Einschränkungen in der Betreuung durch qualifizierte Stomatherapeuten-/innen und gleichzeitig zu einer Einschränkung bei der Auswahl der Stoma-Hilfsmittel führt und das wiederum geht zu Lasten der Lebensqualität der Betroffenen.

Selbst die große Koalition hat bereits 2006 festgelegt, das Ausschreibungen keine geeigneter Weg ist, um Verträge zur Versorgung von Stomaträgern-/innen abzuschließen. Und hat das in *§127 Absatz 1 SGB V fest verankert: „[Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte sind zu beachten.] Für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig.“

Die Stoma-Versorgung ist nun mit einem Arbeits-/ und Dienstleistungsaufwand verbunden, und das glaube ich unstrittig. In der Selbstversorgung angeleitet werden Stomaträger-/innen nach der Stoma-Operation zu Hause, hier ist der erste Ansprechpartner der Nachversorger (Stomatherapeutin ) wenn es Komplikationen gibt. In der Scheiße sitzen  wird und das im wahrsten Sinne des Wortes, wenn dann das Homecare-Unternehmen, Sanitätshaus nicht kurzfristig auf Versorgungs-Probleme reagiert.

Nachlegen muss hier an dieser Stelle der Gesetzgeber und alle Lücken im neuen HHVG (Hilfmittelgesetz) schließen, dass kein Schlupfloch denn Kassen die Möglichkeit gibt, sich über die gesetzlichen Regelung hinweg zusetzen und auch da Ausschreiben lässt, wo es nachweislich und offensichtlich nicht sinnvoll ist.