Gesetzentwurf des HHVG

Was bringt das neue HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) für Stomaträger?

245071_web_r_k_b_by_stephanie-hofschlaeger_pixelio-deParagraphenmännlein|© Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de/

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem neuen Hilfsmittel-Gesetz auf die negativen Folgen von Ausschreibungen, die von der KKH und einer weiteren Kasse, in den vergangenen Monaten öffentlich geworden sind. Ob dieser Gesetzentwurf wirklich einige wichtige Verbesserungen bringt wird sich erst zeigen, aber das Thema der Ausschreibungen ist damit noch  nicht zu Akten gelegt.

In den vergangenen Monaten waren die gesetzlichen Kassen zunehmend in die Kritik geraten, weil sie oftmals Ausschreibungen dazu nutzen, um Ihre Verträge mit exklusiven Vertragspartnern neuabzuschließen. Erst mit der Ausschreibung Anfang des Jahres durch die Kaufmännischen Krankenkasse KKH ist diese Vorgehensweise nun auch in der Stomaversorgung angekommen. Dass kann zwar kurzfristig zu einer Kostensenkung (-einsparung) führen, gehen diese  Einsparungen aber häufig zu Lasten der Qualität in der Hilfsmittel-Versorgung. Und das hat zufolge, dass auch die Lebensqualität der Menschen, die tagtäglich auf Hilfsmittel angewiesen sind deutlich verschlechtert wird.

Das Gesundheitsministerium setzt jetzt den Gesetztes-Entwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) entgegen, um die negativen Folgen der Ausschreibung abzuschwächen bzw. aufzufangen Demnach soll der Preis zukünftig nicht mehr als einziges Kriterium gelten, dass in einer Ausschreibung entscheidet, wer schlussendlich den Versorgungsauftrag bekommt. Mindestens 40% müssen jetzt als Qualitätskriterien, mit in die Entscheidung einbezogen werden. Zur Pflicht soll dann auch die regelmäßige Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses zur Pflicht werden. Bedeutet, das Veraltete Hilfsmittel, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen aus dem Verzeichnis fliegen. Stärker als vorher rückt jetzt auch die Lieferung der Hilfsmittel und die damit verbundene Dienstleistung in den Fokus.

Danach müssen die Krankenkassen ihre Versicherten zukünftig darüber informieren, welche Hilfsmittel-Leistungen von der Kasse übernommen werden. Wird eine Aufzahlung für zusätzliche Leistungen verlangt, so muss der Nachversorger diese Aufzahlung jetzt zukünftig der Krankenkasse melden. Die Kassen können dann nachprüfen, ob die mit Versorgung verbundene Aufzahlung auch gerechtfertigt ist.

All diese Regelungen sind als Sicherungen der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gedacht, die auch Stomaträgern zu Gute kommen sollen. Aber. Dennoch werden diese Ansätze damit untergraben, dass dieser Gesetzentwurf keinen endgültigen Riegel, vor den Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung schiebt. Selbst wenn jetzt nicht mehr allein der Preis, darüber entscheidet wer nun den Zuschlag am Ende erhält, ändert das nichts an der Tatsache, dass wir Stomaträger unser Wahlrecht verlieren und uns vorgeschrieben werden kann, von wem wir dann unsere Stoma-Hilfsmittel bekommen. Auch der durch diese Ausschreibungen entstehende Preisdruck hat zufolge, dass es zu Einschränkungen in der Betreuung durch qualifizierte Stomatherapeuten-/innen und gleichzeitig zu einer Einschränkung bei der Auswahl der Stoma-Hilfsmittel führt und das wiederum geht zu Lasten der Lebensqualität der Betroffenen.

Selbst die große Koalition hat bereits 2006 festgelegt, das Ausschreibungen keine geeigneter Weg ist, um Verträge zur Versorgung von Stomaträgern-/innen abzuschließen. Und hat das in *§127 Absatz 1 SGB V fest verankert: „[Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte sind zu beachten.] Für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig.“

Die Stoma-Versorgung ist nun mit einem Arbeits-/ und Dienstleistungsaufwand verbunden, und das glaube ich unstrittig. In der Selbstversorgung angeleitet werden Stomaträger-/innen nach der Stoma-Operation zu Hause, hier ist der erste Ansprechpartner der Nachversorger (Stomatherapeutin ) wenn es Komplikationen gibt. In der Scheiße sitzen  wird und das im wahrsten Sinne des Wortes, wenn dann das Homecare-Unternehmen, Sanitätshaus nicht kurzfristig auf Versorgungs-Probleme reagiert.

Nachlegen muss hier an dieser Stelle der Gesetzgeber und alle Lücken im neuen HHVG (Hilfmittelgesetz) schließen, dass kein Schlupfloch denn Kassen die Möglichkeit gibt, sich über die gesetzlichen Regelung hinweg zusetzen und auch da Ausschreiben lässt, wo es nachweislich und offensichtlich nicht sinnvoll ist.

Der Wind dreht sich für Stomaträger

ReduziertBild: © Tony Hegewald / pixelio.de

 

 

Der Wind dreht sich für Stomaträger, kommen jetzt dunkle Zeiten auf uns zu?

Autor: C.G · 01.juni 2016

Denn als erste Krankenkasse hat die KKH (Kaufmännische Krankenkassen Hannover) eine Ausschreibung der Stomaversorgung, ihrer Versicherten im April 2016 gestartet. Zu massiven Einschränkungen kam es in anderen Bereichen bereits schon, sei es in der Qualität, oder dem Service. Hierbei wird unser Wahlrecht auf eklatante Weise untergraben, in dem vorgeschrieben wird, welcher Versorger uns exklusiv weiterhin beliefern darf, und oftmals müssen Betroffene auch Abstriche in der Qualität ihrer Hilfsmittel hinnehmen. Kommt das jetzt auch auf uns Beutelträger/-innen mit unserer Stoma-Versorgung zu, drohen uns die gleichen harten Einschnitte? Es gewinnt Derjenige und erhält somit das exklusive Recht, uns, die Versicherten zu versorgen, der das billigste Angebot gemacht hat, das ist halt der Nachteil, wenn man das Ausschreiben lässt. Dadurch wird den bei der KKH-Versicherten Stomaträgern, in Zukunft vorgeschrieben, von welchem Versorger sie nun exklusiv ihre Stoma-Artikel bekommen. Das Ungerechte daran ist, dass maximal nur noch 3 Anbieter zur Auswahl stehen, in anderen Regionen sogar nur noch Einer.

Seit der Verabschiedung des *GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz kurz (GKV-WSG), im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2007 durch die GROKO (große Koalition), haben die Kassen die Möglichkeit bekommen, in einzelnen Bereichen die Versorgung über eine Ausschreibung zu vergeben. Vorher rechneten die Leistungserbringer (=Versorger) zu Festbeträgen bei den Krankenkassen ab. Die heute üblichen Monatspauschalen, setzten sich danach in der Stomaversorgung durch. Von diesen Ausschreibungen blieben die Stomaträger/-innen bisher verschont. Nun ist es aber zur Realität geworden, nach unzähligen Gerüchten, Anfang des Jahres, die KKH vergibt jetzt exklusiv als erste Kasse, die Versorgung ihrer Versicherten. Welche Auswirkungen die Ausschreibungen auch für uns Stomaträger haben, soll am Beispiel der Inkontinenz- Versorgung aufgezeigt werden.

Schlechte Erfahrungen

Zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittlen gehören neben der Stomaversorgung, auch die Vorlagen und Inkontinenz- Hosen. Dadurch, dass die Monatspauschalen für diesen Bereich ausgeschrieben wurden, sind diese Pauschalen extrem gesunken. Bei einer schweren Harn- Inkontinenz, mit unkontrolliertem Urin-Verlust, wurden auf Grundlage der Festbeträge 85€ für 90 saugstarke Vorlagen pro Monat gezahlt, so liegt jetzt diese Pauschale, bei einigen Kassen heute, gerade mal bei nicht mal ganz 17€, stellenweisen sogar noch weiter drunter. Das macht bzw. ist eine Reduzierung innerhalb weniger Jahre um fette 80%. Übertragen wir das jetzt mal auf einen Stomaträger, mit einer Kolostomie, so würde das so aussehen, dass bei einem Bedarf von 90 geschlossen Beuteln (monatlich) und 10 Basisplatten, statt wie bisher über Festbeträge erstatteten 241,60€, nur noch ein Pauschalbetrag, gerade mal von 48,32€, durch die Kassen übernommen wird. Es liegt dabei auf der Hand, dass hierbei extreme Einschnitte zu erwarten sind. Zurzeit liegen in der Stoma- Versorgung die Pauschalen round about bei ca. 200€. Damit werden nicht nur die gelieferten Stoma- Artikel, auch die Logistikkosten, die ambulante Betreuung durch die Stomatherapeuten/-innen, mit verrechnet.

Die Folgen

Sollte das Modell der Ausschreibung der KKH von Erfolg gekrönt sein, laufen wir Gefahr, dass andere Kassen auf den gleichen Zug aufspringen werden. Als Folge wäre mit extremen Einschränkungen, in der ambulanten Betreuung und Versorgung, durch Stomatherapeuten zu rechnen. Abstriche sind hierbei noch vertretbar, ohne die Qualität und Auswahl der Hilfsmittel einzuschränken. Fallen die Pauschalen aber auf das Niveau, wie in der Inkontinenz- Versorgung, so wird sich das deutlich spürbar in der Qualität der Stomaversorgungs- Artikel auswirken.

Mir persönlich ist es schleierhaft und unverständlich, wie in Zeiten von Inklusion, dass Einsparziel der Kassen auf Kosten und Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, die massive Einschränkungen in der Lebensqualität hinnehmen müssen, wenn die Hilfsmittelverordnung nicht zuverlässig ist. Das trifft besonders auch für die Stoma- Versorgung zu. Wie dann der Alltag aussieht, wenn meine/ unsere Stoma- Beutel nicht mal mehr bis zum Monatsende reichen, oder diese nicht zuverlässig am Bauch haften, oder immer zu stinken, das mag ich mir nicht vorstellen wollen und ausmalen.

Wir bleiben an der Sache dran und Informieren bei neuen Ergebnissen. Solange können wir *hier zusammen drüber diskutieren und überlegen, wie man das verhindern könnte.

Aktuelle Lage der Hilfsmittel-Versorgung und unsere Forderung!

Logo der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig

 

 

Zur aktuellen Situation  in der Hilfsmittel-Versorgung von Stomaträgern/-innen, und unsere Forderung!

Auf Grund der schlechten Erfahrungen in der Inkontinenz-Versorgung, und der seit April 2016 laufenden Ausschreibung, der KKH, zur Stoma-Versorgung, sehen wir, die Stoma-Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“, die gute und qualitative Hilfsmittel- Versorgung von Stomaträgern ebenfalls in Gefahr. Wir sind einer Meinung mit der Einschätzung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Laumann, dass in den Ausschreibungs- Verfahren der Krankenkassen, der Qualitäts- Aspekt in der Versorgung zu kurz gekommen ist, und von Seiten des Gesetzgebers nachgebessert werden muss.

 

Daher haben wir, die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“, zur Unterstützung der aktuellen Diskussion folgende Forderungen:

Von der Hilfsmittel-Ausschreibung sind jetzt auch die ca. 160.000 Menschen mit künstlichem Darmausgang (Stoma) betroffen. Leider hatten die Bemühungen des Patientenbeauftragten, Herrn Laumann, des Petitions- Ausschusses, und auch der angekündigte Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums, in den vergangenen Monaten nicht zufolge, dass die Krankenkassen nicht von der bisherigen Praxis absehen, die im Rahmen von Ausschreibungen alleine dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu geben. Es führte, im Gegenteil dazu, dass mit der Kaufmännischen Krankenkasse KKH als Krankenkasse eine Ausschreibung in einem weiteren kritischen Versorgungsbereich durchführt, in der Hilfsmittel-Versorgung von Stoma-Patienten.

Ohne hochwertige Hilfsmittel ist keine Teilhabe möglich!

Durch eine Erhebung der Barmer/GEK leben geschätzt ca. 160.000 Menschen in Deutschland, mit einem „künstlichen Darmausgang“ (Stoma). Das Stoma ist eine chirurgisch hergestellte Öffnung, diese bewusst herbei geführte Körperbehinderung, die nach Möglichkeit schlimmeres verhindern soll. Oftmals ist das Stoma auch ein Lebensretter, beispielsweise für Darmkrebs-Patienten, die so geheilt werden können, aber für eine gewisse Zeit, oder oftmals auch für den Rest Ihres Lebens, mit einer noch immer sehr tabuisierten Behinderung leben müssen.

Die Hilfsmittel zur Stoma-Versorgung  gehören, wie die Inkontinenz- Hilfe, zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Die Stoma-Beutel ( auch Ausstreifbeutel genannt), mit der die unkontrolliert austretenden Körperausscheidungen, aus einer Körperöffnung im Bauch  aufgefangen werden, sind für alle davon betroffenen Patienten, unentbehrliche alltägliche Begleiter, ohne die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeit unmöglich ist, es alle Lebensbereiche betrifft. Dass ein Stoma heute überhaupt eine Therapie- Option ist, verdanken wir der  qualitativ sehr guten Hilfsmittel.

 

In der Versorgungs-Qualität ist ein massiver Einbruch vorhersehbar

Unsere Befürchtung besteht darin, dass andere Krankenkassen diesem Beispiel der KKH folgen werden, und Ihrerseits, die heute üblichen Monatspauschalen, zu Lasten der Versorgungsqualität deutlich absenken werden. Dabei ist eine vergleichbare Entwicklung, wie in der Inkontinenz-Versorgung vorprogrammiert:

  • eine Beschneidung in der Wahl der Leistungserbringer,
  • eine aufzahlungsfreie Versorgung nur noch mit Hilfsmitteln, die der Minimal-Anforderung genügen, und dadurch eine Teilhabe nur noch unzureichend gewährleistet ist.

In Gefahr: Die ambulante Betreuung

Ein weiteres Problem für Stomaträger/-innen, ist ein zu erwartender Einbruch, in der ambulanten Betreuung, durch Stomatherapeuten/-innen. Die Betreuung von Stoma-Patienten geht über die individuelle Anpassung, und die reine Anleitung in der Nutzung der Hilfsmittel,  weit hinaus. Denn jeder Mensch ist anders, so ist auch jeder Bauch anders, so ist auch jedes Stoma individuell. Mit der selbständigen Anpassung der Hilfsmittelversorgung, an veränderte Körperbedingungen (beispielsweise bei  Zu- oder Abnahme), bei auftretenden Komplikationen (etwa bei Hautentzündungen durch Kontakt mit den Ausscheidungen, u.a.,) sind die Stoma- Patienten oft überfordert. In diesen Fällen ist eine qualifizierte, ambulante Betreuung notwendig. Diese wird heute vorwiegend, und im Rahmen der Stoma- Versorgung, durch Sanitätshäuser und HomeCare-Unternehmen sichergestellt. Die Alternativen bzw. die ambulanten Anlaufstellen, z.B. Stoma- Sprechstunden in Kliniken, bilden hier die Ausnahme, und bieten aber keine flächendeckende Unterstützung.

Daher fordern wir, die Stoma~Selbsthilfe Braunschweig „die Kängurufreunde“, den Gesetzgeber dazu auf, das folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

  • regelmäßige und verpflichtende Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnis unter Einbeziehung der fortlaufenden Weiterentwicklung und Verbesserung der verfügbaren Hilfsmittel,
  • die Aufnahme mit einer  Abgabe der Hilfsmittel zur Stomaversorgung verbundenen Dienstleistung im Hilfsmittelverzeichnis, die den tatsächlichen Bedarf der Patienten beinhaltet,
  • die aufzahlungsfreie Hilfsmittel- Versorgung, die es jedem Stoma- Patienten ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen,
  • die Wahlfreiheit zwischen allen am Markt verfügbaren Hilfsmitteln zur Stoma-Versorgung in der Form, dass Nischen-Produkte, die besonders schwierige Versorgungs- Situationen abdecken, nicht ausgeschlossen werden,
  • eine transparente, sowie aktive Information der Krankenkassen, gegenüber ihren Versicherten über den gesetzlich zugesicherten, und darüber hinaus mit den Vertragspartnern vereinbarten Leistungsanspruch,
  • die verpflichtende Kontrolle der Versorgungsqualität, durch die Krankenkassen, mittels Patientenbefragungen, sowie die Veröffentlichung der Befragungs- Ergebnisse.

 

Hierzu liegt dem Spitzenverband der Krankenkassen seit gut zwei Jahren ein konkreter Vorschlag der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz, Wunde e.V, (FgSKW) vor, der auf eine Umsetzung bzw. Anwendung wartet.

 

Gez. Die Gruppenleitung der Stoma~Selbsthilfe Braunschweig und Ihre Mitglieder,

Braunschweig, den 31. Mai 2016

 

Aktuelle Lage in der Hilfsmittel-Versorgung und unsere Forderung! (Stand Juni 2016 abgeschlossen)

Forderung für eine bessere Hilfsmittelversorgung

Patientenbeauftragte fordert eine bessere Hilfsmittelversorgung

 

 „Bei der Versorgung mit einigen Hilfsmitteln läuft derzeit mächtig was schief“ dass stellt Karl-Josef Laumann in seinem aktuellen Positionspapier fest. Darin  bemängelt er u.a., dass das Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenz-Hilfsmittel zuletzt vor rund 23 Jahre aktualisiert wurde. Auch für die Hilfsmittel zur Stomaversorgung ist eine Aktualisierung des Verzeichnis schon längst überfällig.

 

Hr.Laumann

 

Im Februar berichtete das ARD-Magazin Plusminus darüber, wie Betroffene um ihre angemessene Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmittel derzeit kämpfen müssen. Denn die Qualität der von den Kassen übernommenen Windel-Versorgungen hat über die Jahre stetig abgenommen zum Unmut der Versicherten. Dabei besteht für Betroffene ein Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Hilfsmittel-Versorgung. Ist dieser begründete Anspruch selbst dann noch erfüllt, wenn man ständig im Nassen sitzt oder sogar Gefahr besteht nicht mehr gesellschaftsfähig zu sein, weil man es ständig riecht?

Schuld daran ist, einzig und allein das Preis-Dumping der Krankenkassen, die oftmals weniger als 17 € im Monat für Inkontinenz-Hilfsmittel zahlen. Ist die Qualität dann auch nicht ausreichend, muss aus eigener Tasche drauf gezahlt, um eine höherwertige Versorgung zu bekommen die auch dicht hält. Oder schlimmer noch, man muss sich mit der Kasse auf eine Diskussion einlassen, um für eine bessere Hilfsmittelversorgung zu kämpfen.

 

„[…] die Versicherten haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung“, stellt Karl-Josef Laumann in seinem Positionspapier fest. So sieht er auch darin  eine der Ursachen für die Fehlentwicklung in der Ausschreibung von Hilfsmittelverträgen. Denn, den Zuschlag erhält derjenige Versorger mit dem günstigsten Preisangebot. Andere Kriterien wie Qualität, individueller Bedarf und zuverlässige Lieferung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Das soll jetzt geändert werden.

Weiterhin bemängelte Laumann die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses. Das Verzeichnis listet alle medizinischen Hilfsmittel auf, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und auch die damit verbundenen Qualitätsanforderungen beschreibt. Für Inkontinenz-Hilfsmittel wurden letztmalig, vor knapp 23 Jahren diese Anforderungen aktualisiert. Folglich fordert der Patientenbeauftragte jetzt, die regelmäßige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, zu der schon heute, der GKV-Spitzenverband eigentlich gesetzlich verpflichtet ist.

 

Das hat auch Signalwirkung für Stomaträger/-innen

Das Positionspapier ist daher auch ein Signal an die Versorgung von Stomaträgern. Da auch hier die Ausschreibung der Hilfsmittelverträge immer wieder Diskussionsthema ist. Betrachtet man hier die Folgen der Ausschreibungen für Inkontinenz-Betroffene, ist es nach wie vor richtig, von Ausschreibungen für die Versorgung von Stomaträgern  abzusehen und diese nicht  gänzlich Billiganbietern zu überlassen.

Selbst hier liegt die letzte Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis für Hilfsmittel zur Stomaversorgung schon sehr lang zurück, damit entspricht das Verzeichnis  nicht mehr dem aktuellen medizinischen Stand und das in allen Punkten. Kriterien für eine gute Stoma-Versorgung, die an anderer Stelle schon länger Übereinstimmen, werden im Hilfsmittelverzeichnis bisher nicht berücksichtigt. So z.B.die prominente Stomaanlage und das Markieren der Stoma-Position vor der Operation.

Wegen der aktuellen Kritik hat der GKV-Spitzenverband für Inkontinenz-Hilfsmittel bereits einen ersten überarbeiteten  Entwurf für das Hilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Es ist bleibt zu wünschen, dass das auch bald für Stoma-Hilfsmittel der Fall ist.

 

Positionspapier Hilfsmittelversorgung (aus Mai 2016 abgeschlossen)